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BürgerINFO - Fahrradbeleuchtung/-ausstattung

Das Fahrrad hat immer Saison und ist auch für Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht ein alltagstaugliches und sicheres Verkehrsmittel. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ausreichende Sicht und weite Sichtbarkeit der Radfahrenden. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen im Nebel oder Regen ist eine gewisse Grundausstattung an Beleuchtungselementen für das Fahrrad daher sinnvoll und wichtig.

Im folgenden werden alle gesetzlich verpflichtenden Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad ausführlich beschrieben, um Ihnen zu helfen, Ihr Fahrrad ins richtige Licht zu setzen. Die Verpflichtung, die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten sollte genau genommen werden, da jede Vorschriftswidrigkeit bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei zur Anzeige gebracht werden kann oder nach einem Unfall die Aussicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (wegen eines Mitverschuldens) mindern kann.

Wir empfehlen, die leuchtenden und reflektierenden Teile regelmäßig zu reinigen und vor Antritt der Fahrt auf ihre Funktion zu prüfen. Mit einem richtig ausgestatteten und gut gewarteten Fahrrad macht die Ausfahrt bei Dunkelheit erst richtig Spaß!

Zur Zusammenfassung aller gesetzlicher verpflichtenden Bestimmungen >>>

Angaben ohne Gewähr