TAGESORDNUNG
1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2) Rechenschaftsbericht der Vereinsleitung
a) Bericht des Obmanns
b) Bericht des Sektionsleiters
c) Bericht des Kassiers
3) Bericht der Kontrollorgane und Entlastung des Vereinsvorstandes
4) Anträge
5) Allfälliges
Anträge an die Hauptversammlung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorstand schriftlich und von mindestens fünf wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben einzureichen.
Zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vereinsmitglieder erforderlich. Bei Beschlussunfähigkeit findet nach Ablauf einer halben Stunde eine neuerliche Versammlung statt, die bei jeder Zahl von Teilnehmern beschlussfähig ist.
Um Ihren geschätzten Besuch bittet die Vereinsleitung.
Einladung zur ASV Jahreshauptversammlung