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Leichenhallenempfehlung für Begräbnisse

Vorübergehende Leichenhallenempfehlung für Begräbnisse seitens der Gemeinde Nickelsdorf ab 11.03.2020

 

Aufgrund der kürzlich von der Bundesregierung erlassenen RICHTLINIEN und Empfehlungen werden vorübergehend folgende Maßnahmen von der Gemeinde für die LEICHENHALLE gesetzt.

 

Die Gemeinde Nickelsdorf stellt in der Leichenhalle

 

·        den Trauergästen 80 Stühle zur Nutzung zur Verfügung,

·        dem Chor 10 -12 Stühle zu,

·        für die Träger 7 Stühle bereit.

·        Zusätzlich STEHENDE PERSONEN sind derzeit nicht erlaubt.

 

Die BEILEIDSBEKUNDUNG in Form von „Hand geben“ ist eine private Entscheidung der Trauergäste bzw. der Besucher der Trauerfeier. Jeder einzelne Besucher kann selbst entscheiden, ob er die Hand reicht oder z.B. mit einer Verbeugung bzw. Nicken seine Anteilnahme bekundet.

 

Wie gehabt obliegt es jeder Trauerfamilie selbst zu entscheiden, ob Beileidsbekundungen gewünscht sind.

 

Im AUSSENBEREICH herrscht derzeit ebenfalls die seitens der Bundesregierung per Erlass rechtswirksam werdende Grenze von  500 Personen. Diese Anzahl von Besuchern wird in Nickelsdorf seltenst bei Begräbnissen erreicht. Seitens der Gemeinde ergeht somit die Empfehlung, dass jeder einzelne für sich seine Teilnahme am Begräbnis entscheidet!