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Stellenausschreibung Kindergartenpädagoge/in (Karenzvertretung)

In der Gemeinde Nickelsdorf gelangt die Stelle eines/r Kindergartenpädagogen/in (als Karenzvertretung)

(Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe l2b1) mit Wirkung vom 5. September 2016 bis 31. März 2017 zur Besetzung.

Das Beschäftigungsausmaß beträgt 60 % (19 Stunden/Woche + 5 Stunden Vorbereitungszeit). Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 1.112,16 brutto. Dieses Entgelt kann sich allenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten, sowie sonstige mit Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteile erhöhen.

Bewerberinnen und Bewerber, die den Aufnahmeerfordernissen des § 4  Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 , LGBl. Nr. 57   entsprechen, werden eingeladen, ihr Ansuchen unter Beilage  sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen bis spätestens 01. Juli 2016, 12,00 Uhr  im Gemeindeamt Nickelsdorf einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens beim Gemeindeamt Nickelsdorf.

Anstellungserfordernisse :

  1. Unbeschränkter Zugang  zum österreichischen Arbeitsmarkt

  2. volle Handlungsfähigkeit

  3. bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Grundwehrdienst

  4. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind,

  5. erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für Kindergärtner(innen) oder Reife und Befähigungsprüfung für Kindergärten bzw. Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten

  6. die besonderen Aufnahmeerfordernisse der Anlage 1 des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtgesetzte 1997, LGBl. Nr. 17/1998, i.d.g.F.

    Der Bewerbung sind anzuschließen :

    Geburtsurkunde

    Staatsbürgerschaftsnachweis

    Lebenslauf

    Reifeprüfungs- und Befähigungsprüfungszeugnis

    Verwendungszeugnisse

    Heiratsurkunde

    Geburtsurkunden der Kinder

    ärztliches Gesundheitszeugnis

    bei männlichen Bewerbern : Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein

    Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
                                                       Der Bürgermeister