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STELLENAUSSCHREIBUNG

In der Gemeinde Nickelsdorf gelangt die Stelle einer / eines

Amtsleiterin oder Amtsleiter

(40 Wochenstunden)zur Ausschreibung.

Die Anstellung erfolgt nach dem Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetz 2014 in der jeweils gültigen Fassung.

Wenn Sie die nachstehenden Fragen mit „ja“ beantworten können und eine neue berufliche Herausforderung suchen, dann melden Sie sich bei uns.

*  Sie suchen nicht nur einen „Job“ sondern eine Aufgabe mit der Sie wachsen und mit Menschen und deren Anliegen zu tun haben.

*  Neben Eigenständigkeit, Organisation und Koordination zählt auch der Überblick an arbeitsreichen Tagen zu Ihren Stärken.

*  Es macht Ihnen Freude Verantwortung zu übernehmen und Aufgaben eigenständig zu bearbeiten.

Ihr Aufgabenbereich umfasst unter Anderem:

o    Organisation, Koordination und Leitung des gesamten inneren Dienstes

o    Führung der Dienst- und Fachaufsicht aller Gemeindebediensteten sowie laufende Personalentwicklung

o    Weiterentwicklung des Amtes und Steuerung übergreifender Prozesse

o    Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Kollegialorgane

o    Prüfung von Entscheidungen, Verwaltungsakten und Stellungnahmen

o    AnsprechpartnerIn für Bürgermeister, Gemeindefunktionäre und Bevölkerung

o    Operative Abwicklung und Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben insbesondere in den  laufenden Finanzangelegenheiten der Gemeinde (z.B. Erstellen Voranschlag und Rechnungsabschluss)

Anstellungserfordernisse:

1.    Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

2.    Vollendung des 18. Lebensjahres

3.    Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

4.    Volle Handlungsfähigkeit

5.    Erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder der Berufsreifeprüfung und/oder Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften an einer Universität oder Fachhochschule

6.    Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterführung

7.    Kenntnisse im Bereich der Gemeindeverwaltung / öffentlichen Verwaltung / Verbände

8.    die erfolgreiche Ablegung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung.

Die Anstellungserfordernisse der Z1 bis 7 sind unbedingt zu erfüllen. Von der Erfüllung des Anstellungserfordernisses der Z 8 kann vorerst abgesehen werden. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltungsdienstprüfung unverzüglich abzulegen ist und die Bestellung zur Leiterin oder zum Leiter sowie die Zuerkennung der Funktionszulage erst nach erfolgreichem Abschluss der genannten Prüfung erfolgen kann.

Die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern, die die Anstellungserfordernisse erfüllen, wird nach folgenden Kriterien getroffen:

 

#   Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, die für die Wahrnehmung der mit der Leitung des Gemeindeamtes verbundenen Aufgaben erforderlich sind

#    Fähigkeit zur Menschenführung und Organisation

#    ziel- und lösungsorientierte sowie strukturierte Handlungsweise

#    Professionalität im Umgang mit vielschichtigen Bürgeranliegen auch an der geographischen Schnittstelle der Gemeinde Nickelsdorf zu den Nachbarländern Slowakei und Ungarn

#    Eigeninitiative

#    Sachbezogenes Verhandlungsgeschick

#    Durchsetzungsvermögen

#    Befähigung zu kooperativer und koordinierender Arbeit

#    Eigenverantwortliche Entscheidungsfähigkeit

#    EDV-Kenntnisse (z.B. MS-Office)

#    Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, von Vorteil auch Slowakisch und Ungarisch)

Wenn Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen Aufgabe in einer aufstrebenden Gemeinde haben, so senden Sie bitte Ihre Bewerbung unter Anschluss der Unterlagen (Kopie) wie Motivationsschreiben, Lebenslauf,  Geburtsurkunde,  Staatsbürgerschaftsnachweis,  Strafregisterauszug, Reifeprüfungszeugnis, Diplomprüfungszeugnis, Arbeitszeugnisse, bei   männlichen   Bewerbern:   Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein bis zum 28.09.2018 ausschließlich per E-Mail an bewerbung@nickelsdorf.at. Ihre Bewerbung wird absolut vertraulich behandelt.

Das Bruttomonatsgrundgehalt für diese Position beträgt ab € 2.574,30 (Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv2, ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, Abschlag von 5% während der Ausbildungsphase) bzw. ab € 3.391,00 (bei BewerberInnen mit einem rechtswissenschaftlichen und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss: Entlohnungsschema I, Entlohnungs-gruppe gv1, ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, Abschlag von 5% während der Ausbildungs-phase) für 40 Wochenstunden. Weiters erhöht sich das Bruttomonatsgehalt um € 587,80 (Funktionszulage) nach erfolgreicher Absolvierung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung.

 

Der Dienstbeginn ist ab Mitte November 2018 vorgesehen.

Der Bürgermeister

Ing. Gerhard Zapfl