Zum Inhalt springen

Wichtige Informationen für Hundebesitzer

Wiederverlautbarung:

In den letzten Wochen haben sich die Beschwerden und Anzeigen über unzureichende Haltung von Hunden gehäuft. Offensichtlich sind die diversen gesetzlichen Bestimmungen über eine gewissenhafte und rechtlich einwandfreie Hundehaltung in der Bevölkerung nicht entsprechend bekannt.

Einige wichtige Informationen für Hundebesitzer:
Ein Tierhalter ist zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung seines Tieres sorgt. Sollte durch eine nicht ordnungsgemäße Haltung des Tieres ein Schaden entstehen, ist der Tierhalter schadenersatzpflichtig. In diesem Fall handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters (§ 1320 ABGB).
Der Halter eines Tieres hat dieses in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Eine Nichtbeachtung dieser Gesetzesvorschrift zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich (§ 7 Abs. 1 Bgld. Landespolizeistrafgesetz).
Nach dem Bgld. Jagdgesetz ist es untersagt, Hunde und Katzen im Jagdgebiet herumstreifen zu lassen. Nach diesem Gesetz sind Jäger ermächtigt und verpflichtet, wildernde Hunde, welche sich der Einwirkung ihrer Besitzer entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreifen, zu töten. Eine Verletzung dieser gesetzlichen Verpflichtung sieht Verwaltungsstrafen gegen den Hundehalter vor (§§ 107 Abs. 1 und 73 Abs. 2 Z 2 Bgld. Jagdgesetz 2004).
Eine fahrlässige Körperverletzung durch Hundebisse stellt einen gerichtlich strafbaren Tatbestand dar (§ 88 StGB).
Verordnung des Nickelsdorfer Gemeinderates, vom 17. September 1998, wonach Hunde an der Leine (Beißkorb) zu führen sind.
Verordnung des Nickelsodrfer Gemeinderates, vom 15. 12. 2015, wonach jeder Hund bei der Gemeinde angemeldet werden muss.
Bundestierschutzgesetz § 24 / Abs. 3 – mit der gesetzlichen Verpflichtung dass alle Hunde einen Chip haben müssen und diesen in einer Datenback registrieren zu lassen.

Den Hundebesitzern wird dringend empfohlen, die einschlägigen Rechtsvorschriften bezüglich der Hundehaltung zu beachten. Diese gesetzlichen Bestimmungen stellen nicht allein einen Schutz von Mensch und Tier dar, vielmehr vermag eine verantwortliche Hundehaltung die Hunde selbst vor möglichen Ansteckungskrankheiten zu schützen sowie dem Hundehalter vor rechtlich unangenehmen Schritten zu waren.