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Handwerkerbonus 2017

Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21.3.2017 beschlossen, die Dauer der Richtlinie zum Burgenländischen Handwerkerbonus - Sonderwohnbauförderungsaktion 2017 zur Schaffung von Anreizen für verstärkte ökologische und energetische Maßnahmen bei der Sanierung von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäusern) und Eigentumswohnungen im Rahmen des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 2005, LGBl. Nr. 1/2005 i.d.g.F. bis 15. April 2017 zu verlängern.

Anträge können bis 25. April 2017 eingebracht werden.