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Info: 60+ und Jugendtaxi

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen bezüglich „60+Taxi und Jugendtaxi“ geben.

Bei Krankentransport-Selbstbehalten werden in der Regel von den Unternehmern keine 60+Schecks in Zahlung genommen.
Der Selbstbehalt wird von den Krankenanstalten vorgegeben und kann nur in Bargeld abgegolten werden.

Die Gründe dafür sind:
Der Patient hat die Möglichkeit mittels Rechnung diesen Selbstbehalt bei der zuständigen Krankenkasse durch einen sogenannten Härtefond zurückzufordern.
Der Unternehmer kann nur über den vollen Betrag die Rechnung ausstellen, bekommt aber durch den 5% Nachlass des Schecks weniger zurück.
In den meisten Registrierkassen werden Taxigutscheine nicht als Bareinnahme verbucht, da die Abwicklung mit den Gemeinden und dem Verein Mobiles Burgenland mittels Rechnungslegung erfolgt.

Bezüglich Bezahlung mit „Jugendtaxischecks“ bzw. „60+Schecks“ werden unsere TaxilenkerInnen dahingehend geschult, nur von Berechtigten Taxigutscheine anzunehmen. Dass bedeutet, Jugendlich können bei der Taxifahrt nur Jugendschecks einlösen und Senioren nur 60+Schecks.

Der Verein Mobiles Burgenland macht diesbezüglich auch stichprobenartig anonyme Kontrollen bei den TaxilenkerInnen, ob diese Annahmebestimmungen auch eingehalten werden.
Wir bitten Sie ebenfalls bei der Ausgabe von diversen Schecks alle Beteiligten auf die „Verwendungsbestimmungen“ hinzuweisen, dass Jugendschecks nur von Jugendlichen und 60+ Schecks nur von älteren Personen verwendet werden dürfen und eine Weitergabe an Nichtberechtigte nicht gestattet ist.

Verein Mobiles Burgenland
Robert Graf Platz 1, WKO
7000 Eisenstadt

www.mobilesburgenland.eu