Ergänzungsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zur Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2014, ergeht folgender Beschluss:
Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes oder Bundes (z. B. Klimafonds – des BM Verkehr und BM Lebensministerium) muss gegeben sein.
- Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland bzw. der Bundesförderstelle, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
- Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
- Förderzeitraum: 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014
Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.
Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.
Allgemeine Informationen
Infoquelle: www.eabgld.at / stand: 12.12.2013
Die Burgenländische Energieagentur ist seit 01.07.2008 mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: +43 (0)5 / 90 10 87 87
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entstprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Maßnahme | Grundbetrag | maximal mögliche Förderung |
---|---|---|
Warmwasserwärmepumpe | 300,00 Euro | 600,00 Euro |
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 800,00 Euro | 1.400,00 Euro |
Heizungswärmepumpen (Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe) | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Thermische solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.400,00 Euro | 2.200,00 Euro |
Hauszentralheizung über Biomasse | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie | 500,00 Euro | 1.600,00 Euro |
Fernwärmeanschluss | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung | 900,00 Euro | 2000,00 Euro |
Regenwassernutzungsanlagen | 900,00 Euro | 1.200,00 Euro |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.