Förderung für Alternativenergieanlagen
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2011, ergeht folgender Beschluss:
Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes muss gegeben sein.
- Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
- Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
- Förderzeitraum: Ab 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2012
Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.
Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.