Musikförderung zum Nickelsdorfer Kirtag (2016 - 2022)
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016, ergeht folgender Beschluss:
Gewährung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zur Finanzierung der Musik beim Nickelsdorfer – Traditionskirtag.
Antragsvoraussetzung:
a) Der antragstellende Verein muss in Nickelsdorf gemeldet und auch aktiv sein.
b) Der Kirtag muss zum traditionellen Zeitraum (1. und/oder 2. Septemberwoche) abgehalten werden.
c) Die finanzielle Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn auch die Möglichkeiten zum Publikumstanz gegeben ist.
Antragstellung:
In schriftlicher Form an den Bürgermeister, unter Beilage des Programmes, der Kosten für Musik sowie der Anweisungskontonummer.
Förderhöhe:
a) bei einen Tag/Abend mit musikalischer Tanzunterhaltung = 50% (max. 500,- Euro)
b) bei zwei oder mehr Tage/Abenden mit musikalischer Tanzunterhaltung = 50% (max. 1.000,- Euro)
Förderzeitrum:
2016 bis 2022
Anmerkung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung von seitens der Gemeinde Nickelsdorf.