Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015, ergeht folgender Beschluss:
Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes oder Bundes (zb.Klimafonds des BM Verkehr und BM Lebensministerium) muss gegeben sein.
- Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
- Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland bzw. vom Klimafonds des Bundes.
- Förderzeitraum: 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016
Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.
Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.
Allgemeine Informationen
Infoquelle: www.eabgld.at / Stand: 12.12.2013
Die Burgenländische Energieagentur ist seit 01.07.2008 mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: +43 (0)5 / 90 10 87 87
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entstprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Maßnahme | Grundbetrag | maximal mögliche Förderung |
---|---|---|
Warmwasserwärmepumpe | 300,00 Euro | 600,00 Euro |
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 800,00 Euro | 1.400,00 Euro |
Heizungswärmepumpen (Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe) | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Thermische solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.400,00 Euro | 2.200,00 Euro |
Hauszentralheizung über Biomasse | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie | 500,00 Euro | 1.600,00 Euro |
Fernwärmeanschluss | 1.500,00 Euro | 2.600,00 Euro |
Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung | 900,00 Euro | 2000,00 Euro |
Regenwassernutzungsanlagen | 900,00 Euro | 1.200,00 Euro |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.