Verordnung
Verordnung
des Bürgermeisters der Großgemeinde Nickelsdorf vom 20. Oktober 2017 über die Übertragung einzelner Gruppen von in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde – unbeschadet seiner Verantwortung – an die Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Besorgung in seinem Namen.
Gemäß § 25 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LBGI. Nr. 55/2003 i.d.F. LBGI. Nr. 83/2016, werden folgende in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde an die Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Besorgung im Namen des Bürgermeisters übertragen:
§1
Herrn Vizebürgermeister Helmut Pecher wird zugeordnet:
Infrastruktur Landwirtschaft
Güter-, Rad-, Wander- und Reitwege
Friedhof
Herrn Gemeindevorstand Erich Weisz wird zugeordnet:
Gesellschaft Zivilschutz und Feuerwehrwesen
Verkehr und Sicherheit
Jagd und Fischerei
Herr Gemeindevorstand Ing. Roman Nitschinger wird zugeordnet:
Infrastruktur Straßenbau und Hochwasserschutz
Kanal und Kläranlage
Vereinswesen
Frau Gemeindevorständin Ilse Pahr wird zugeordnet:
Soziales Soziale Belange
Kulturagenden
Angelegenheiten der Jugend
Herr Gemeindevorstand Michael Eder MA wird zugeordnet:
Infrastruktur Raumplanung und Flächenwidmung
Straßenbeleuchtung
Abfallwirtschaft
Frau Gemeindevorständin Denise Pecher BEd wird zugeordnet:
Soziales Kindergarten
Volksschule
Dorferneuerung
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Nickelsdorf, am 20. Oktober 2017
Der Bürgermeister: Ing. Gerhard ZAPFL