Zusatzförderung zum Heizkostenzuschuss des Landes Burgenland (2017)
Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016, ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat bekennt sich zur Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten und gewährt allen Haushalten der Gemeinde Nickelsdorf einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150,00 Euro, wobei die Voraussetzungen um Gewährung eines Heizkostenzuschusses jene des Landes Burgenland erfüllt sein müssen.
Begründung:
Bedingt durch die neuerlich stark gestiegenen Preise für Heizmittel und Brennstoffe haben die Konsumenten für die Beheizung von Wohnräumen wesentlich höhere Aufwendungen zu tätigen.
Diese Entwicklung trifft einkommensschwache Haushalte mit besonderer Härte. Um dieser Zielgruppe die aus gestiegenen Heizkosten auch resultierenden Mehrbelastungen zumindest teilweise abzudecken, gewährt die Gemeinde Nickelsdorf Zuschüsse zu den Heizkosten in der Höhe von 150,00 Euro.
Information zum Heizkostenzuschuss 2016/2017
Das Land Burgenland gewährt für die Heizperiode 2016/2017 BurgenländerInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150,00 Euro pro Haushalt.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2016)
- Bezug eines monatlichen Einkommens, das nicht höher sein darf als der Nettobetrag des geltenden ASVG – Ausgleichzulagenrichtsatzes sowie des Bgld. Mindestsicherungsgesetzes
Dieser beträgt für das Jahr 2016 | |
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für alleinstehende Personen | 838,00 Euro |
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften | 1.256,00 Euro |
pro Kind | 161,00 Euro |
für jede weitere Person im Haushalt | 419,00 Euro |
Kinder sind nur zu berücksichtigen, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses können unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis spätestens 28.02.2017 im Gemeindeamt gestellt werden.