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Ergänzungsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion zur Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2014, ergeht folgender Beschluss:

Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes oder Bundes (z. B. Klimafonds – des BM Verkehr und BM Lebensministerium) muss gegeben sein.
  • Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland bzw. der Bundesförderstelle, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
  • Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
  • Förderzeitraum: 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014
    Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.

Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.

Allgemeine Informationen

Infoquelle: www.eabgld.at / stand: 12.12.2013

Die Burgenländische Energieagentur ist seit 01.07.2008 mit der Abwicklung der Förderung von Alternativenergieanlagen betraut. Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher bei der BEA – Burgenländischen Energieagentur persönlich oder per Post zubringen.

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

INFO-Hotline: +43 (0)5 / 90 10 87 87

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entstprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.

Maßnahme Grundbetrag maximal mögliche Förderung
Warmwasserwärmepumpe 300,00 Euro 600,00 Euro
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung 800,00 Euro 1.400,00 Euro
Heizungswärmepumpen (Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe) 1.500,00 Euro 2.600,00 Euro
Thermische solaranlage für Heizungsunterstützung 1.400,00 Euro 2.200,00 Euro
Hauszentralheizung über Biomasse 1.500,00 Euro 2.600,00 Euro
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie 500,00 Euro 1.600,00 Euro
Fernwärmeanschluss 1.500,00 Euro 2.600,00 Euro
Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung 900,00 Euro 2000,00 Euro
Regenwassernutzungsanlagen 900,00 Euro 1.200,00 Euro

Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.