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Förderung für Alternativenergieanlagen

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2011, ergeht folgender Beschluss:

Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes muss gegeben sein.
  • Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
  • Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
  • Förderzeitraum: Ab 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2012
    Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.

Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.