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Kundmachung – Kiesgrube in Hegyeshalom

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5, Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr

Zl. 5-G-UVP1087/6-2013
Kundmachung UVP- Verfahren Kiesgrube im Gemeindegebiet von Hegyeshalom, Ungarn

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung der Republik Ungarn, Abteilung Naturschutz, hat der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 1 der EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU Unterlagen betreffend das Vorhaben zum Betrieb einer Kiesgrube mit einer geplanten Kapazität im Ausmaß von 200.000 m³/Jahr im Gemeindegebiet von Hegyeshalom (Komitat Győr-Moson-Sopron) übermittelt. Österreich hat erklärt an einem zwischenstaatlichen Verfahren gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997) teilzunehmen.

Projektwerberin ist die Mustang GmbH., 1038 BUDAPEST, HEGESZTŐ STR. 6/B.

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach ungarischem Recht durchgeführt (Regierungsverordnung Nr. 314/2005 (XII.25)).

Die Unterlagen zum Vorhaben und zu den Umweltauswirkungen in deutscher Sprache liegen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr, Landhaus-Neu, Zimmer A 316, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt vom 7. Juni 2013 bis einschließlich 8. Juli 2013 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zusätzlich können die obgenannten Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Burgenländischen Landesregierung, unter www.burgenland.at/kundmachungen abgerufen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben und zum Inhalt der von der Projektwerberin vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung an die Burgenländische Landesregierung, per Adresse Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt und per E-Mail an post.abteilung5@bgld.gv.at senden.

Diese wird an die ungarische Behörde weitergeleitet.

Eisenstadt, am 5.6.2013
Für die Landesregierung: i.A. Mag. Csillag