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Verlängerung der Förderung für Alarmanlagen

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2012, ergeht folgender Beschluss:

Verlängerung der Förderung für Alarmanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau einer Alarmanlage bei Eigenheimen und Wohnungen

  • Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Alarmanlage muss gemäß den Bgld. Förderrichtlinien für Alarmanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes muss gegeben sein.
  • Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
  • Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.
  • Förderzeitraum: 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013. Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.

Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf. An Hand dieser Förderungen ergibt sich in Summe eine Gesamtförderhöhe (Land und Gemeinde) von bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten.

Infos zur Landesförderung: www.burgenland.at/buergerservice/wohnbaufoerderung/alarmanlagen

Alarmanlagen-Fördertabelle