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Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen (2017)

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016, ergeht folgender Beschluss:

Verlängerung der Förderung für Alternativenergieanlagen – Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau/Errichtung einer Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Antragsvoraussetzung: Die zu fördernde Anlage muss gemäß den Burgenländischen Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen entsprechen. Die positive, schriftliche, Zusage seitens der Förderstelle des Landes oder Bundes (zb.Klimafonds des BM Verkehr und BM Lebensministerium) muss gegeben sein.
  • Antragstellung: Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.
  • Förderhöhe: Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland bzw. vom Klimafonds des Bundes.
  • Förderzeitraum: 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017
    Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der Burgenländischen Förderstelle.

Anmerkung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.

Allgemeine Informationen:

Die Antragstellung, die Abwicklung sowie Auskünfte zu laufenden Förderanträgen und kostenlosen Energieberatungen (Alternativenergieanlagen, Alternative Mobilität sowie Photovoltaik) erfolgt mit 1. Juli 2016 über das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3, Wohnbauförderung.

Info Hotline: +43 (0) 57 /600 DW 2800